Rechtsgebiete

Entsprechend unserem Leitmotiv liegen die Schwerpunkte unserer Tätigkeit auf folgenden Rechtsgebieten.

  • Recht der Erneuerbaren Energien
    • Prüfung der Fördervoraussetzungen für Wind-/Solar-/Wasserkraft und Biomasseanlagen
    • Durchsetzung von Förderansprüchen nach dem EEG
    • Prüfung und Durchsetzung von Netzanschlussbegehren nach EEG und GasNZV
    • Prüfung und Beratung von EEG-Umlagepflichten
    • Gestaltung und Prüfung von Nutzungs- und Gestattungsverträgen zur Errichtung von Windenergie- oder Solaranlagen oder zur Verlegung von Leitungen
    • Vertragsgestaltung und Prüfung von Werk- und Kaufverträgen für Anlagen
       
  • Allgemeines Energierecht
    • Gestaltung und Prüfung von Strom- und Gaslieferverträgen
    • Rechtliche Betreuung von Contracting-Vorhaben
       
  • Verwaltungsrecht, insbesondere Umweltrecht und öffentliches Baurecht
    • Beratung und Betreuung im Genehmigungsverfahren für EEG-Anlagen
    • Beratung und Betreuung im Bauplanungsverfahren
    • Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren

 

Für Betreiber von Windenergie- und Biogasanlagen werden sämtliche zur Realisierung und Durchführung von Energieanlagen erforderlichen zivil- und gesellschaftsrechtlichen Verträge geprüft oder erstellt. Darunter fallen beispielsweise Generalunternehmer- und Bauverträge, Wärmelieferverträge, Betriebsführungs-, sowie Pacht-, und sonstigen Nutzungsverträge. Angesichts der hohen Investitionssummen ist eine fundierte rechtliche Überprüfung der Verträge vor Abschluss dringend zu empfehlen.

Ein besonderer Augenmerk ist auf die Prüfung von Verträgen und sonstigen Vereinbarungen mit den Netzbetreibern im Hinblick auf die Regelungen des EEG zu richten. Die erforderlichen Verträge zur Direktvermarktung von Strom aus EEG-Anlagen bedürfen einer sorgfältigen Prüfung.

Im Rahmen von Genehmigungsverfahren übernehmen wir die Interessenvertretung gegenüber den Behörden. Angesichts der Vielzahl der einzuhaltenden Vorschriften für eine Genehmigung und den anschließenden Betrieb hilft die frühzeitige anwaltliche Beratung bei der zügigen Durchführung des Verfahrens. Im Falle von ungerechtfertigten Verzögerungen oder unverhältnismäßigen Anforderungen und Auflagen werden die Rechte der Mandanten im Verwaltungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren geltend gemacht. Im Falle von Nachbarwidersprüchen gegen die Genehmigung unterstützen wir den Anlagenbetreiber.