Leitmotiv

Die Dekarbonisierung der Wirtschaft zur Vermeidung des Klimawandels nimmt weiter an Fahrt auf. Die Gestaltung der Energiewende durch den Gesetzgeber führt zu einer zunehmenden Regulierung, deren Komplexität kaum noch zu überblicken ist. Die Flut von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen machen es immer schwieriger, den Überblick zu behalten. Im Umwelt- und Planungsrecht nimmt seit jeher der Umfang der Gesetze und Verordnungen beständig zu. Das allgemeine Energierecht unterliegt seit der Liberalisierung der Energiemärkte einer besonderen Dynamik. Noch schneller ändert sich der gesetzliche Rahmen im Bereich der Erneuerbaren Energien. So ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz inzwischen in der 7., grundlegend überarbeiteten Auflage in Kraft.

Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien müssen diesen komplexen rechtlichen Rahmen beachten, um keine folgenschweren wirtschaftlichen Folgen zu erleiden. Im Schwerpunkt werden Betreiber von EEG-Anlagen unterschiedlicher Größen, insbesondere Landwirte, mittelständische Investoren und Projektentwickler rund um das Recht der erneuerbaren Energien zu beraten. Ziel ist eine rechtliche Beratung, die das wirtschaftliche Interesse des Mandanten nicht aus den Augen verliert und zugleich die rechtlichen Risiken geplanter Projekte oder im laufenden Betrieb der Anlage kennt und benennt. Dafür ist eine Spezialisierung auf bestimmte Rechtsbereiche bzw. Branchen erforderlich.

Rechtsanwalt Philipp Wernsmann ist seit 2003 als Anwalt im Recht der Erneuerbaren Energien tätig. Seit Gründung der Kanzlei 2006 wird dieser Weg der Spezialisierung auf Rechtsgebiete, deren Kenntnis und Beherrschung für die Realisierung und den Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung erforderlich ist, konsequent fortgeführt. Nur die Fokussierung auf bestimmte Themen kann eine einwandfreie und zügige Bearbeitung gewährleisten. Regelmäßige Fortbildungen und der fachliche Austausch sind selbstverständlich.